Skip to main content

Arbeitsrecht


Wir beraten und vertreten Sie im Arbeitsrecht! 

Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • Der Arbeitsvertrag

    Basis der Beratung im Arbeitsrecht ist der Arbeitsvertrag, der die rechtliche Grundlage für den Austausch von Leistungen regelt. Der Arbeitsvertrag kann durch tarifvertragliche Regelungen über die Höhe der Vergütung, der Arbeitszeit und Urlaubsregelungen ausgestaltet sein.

    Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages bestehen regelmäßig keine gesetzlichen Formvorschriften – sodass der Vertrag auch mündlich oder stillschweigend zustande kommen. Für einzelne Bestimmungen von Arbeitsverträgen hingegen kann jedoch ausnahmsweise die Schriftform gelten – insbesondere für befristete Arbeitsverhältnisse.

    Der Arbeitsvertrag sollte auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein – egal ob Sie Arbeitnehmer sind oder als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigen. Wir machen Sie auf vermeidbare zukünftige Konflikte und Problemstellungen aufmerksam oder unterstützen Sie bei der Ausgestaltung eines Ihren Vorstellungen entsprechenden Arbeitsvertrages.

  • Zu beachten

    Arbeitsverträge enthalten häufig Regelungen, mit denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht vertraut sind, wie etwa: 

    • Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. 
    • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote gegen Zahlung einer Karenzentschädigung.
    • Pauschalvergütung von Überstunden. 
    • Direktionsrechte des Arbeitgebers. 
  • Zu regeln

    Der Arbeitsvertrag sollte die Vergütung so genau wie möglich regeln. 

    • Dienstwagen und Recht zur Privatnutzung
    • Trinkgelder 
    • Zielabhängige variable Vergütung, insbesondere die Zielvereinbarung und Feststellung zur Zielerreichung
    • Jahressonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder 13. Gehalt
    • Überstundenvergütung
  • Wie wir Sie unterstützen können?

    Ihnen eröffnet sich die Möglichkeit eines neuen Arbeitsverhältnisses? Wir prüfen den zugrunde liegenden Arbeitsvertrag. 

    Sie wollen neue Mitarbeiter einstellen und sind unsicher, ob der bisher verwendete Arbeitsvertrag Ihren Anforderungen entspricht?  Wir entwerfen einen Arbeitsvertrag auf Basis Ihrer Vorstellungen. 


Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Art und Ort der Tätigkeit

    Die Art der geschuldeten Tätigkeit und der Ort, an dem die Tätigkeit zu verrichten sind, können im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt sein oder sich aus den Umständen ergeben. 

    Die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine andere als die bisher ausgeübte Tätigkeit zuzuweisen, fällt unter das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wie stark dieses Direktionsrecht ausgeprägt ist, ergibt sich entweder direkt aus dem Arbeitsvertrag oder aus den Umständen der bisherigen Art und Weise der Beschäftigung des Arbeitnehmers.

    Fragen ergeben sich im Hinblick auf das Direktionsrecht häufig, wenn der sogenannte Leistungsort betroffen ist, als die Stelle, an der der Arbeitnehmer die geschuldete Tätigkeit erbringen muss. Auch hier gilt es, den Arbeitsvertrag auf die Ausprägung entsprechender Regelung zu prüfen und die Grenzen des Direktionsrechts auszuloten. Fragen ergeben sich diesbezüglich auch im – seit der Coronapandemie immer häufiger anzutreffenden – Home-Office. 

  • Arbeitszeit

    Im Bereich des Arbeitsrechts stellt sich regelmäßig die Frage der zulässigen Arbeitszeiten.

    Diese können geprägt sein durch Modalitäten – etwa im Falle von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Ruhezeiten oder Nachtarbeit – oder durch die Dauer der Arbeitszeit, im Falle von Höchstarbeitszeit oder bei Veränderungen der bisherigen Arbeitszeiten. 

  • Verhaltenspflichten im Arbeitsrecht

    Für das Funktionieren eines Betriebes bedarf es Regeln für das Zusammenwirken der Mitarbeiter, die zu gestalten notwendig ist, auf der anderen Seite aber auch Benefits für Arbeitnehmer bedeuten können. 

    Die Erarbeitung und Überprüfung solcher Regelungen ist daran zu orientieren, ob die Regelungen im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften stehen, billigem Ermessen entsprechen und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers berücksichtigen. Bekannte Regelungen sind beispielsweise Rauch- und Alkoholverbote.

    Interessanter werden Gestaltungen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, die Tätigkeit in seinem Unternehmen attraktiver zu gestalten und so qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. Vermehrt wird dem Arbeitnehmer beispielsweise ermöglicht, sein Haustier unter bestimmten Voraussetzungen mit sich ins Büro zu nehmen. 

    Auf der anderen Seite sind Vorgaben vom Arbeitnehmer zu beachten, die ihm der Arbeitgeber macht – prominent ist hier das Tragen spezieller Arbeitskleidung. Insbesondere an diesem Beispiel zeigt sich die Wichtigkeit, Vorstellungen des Arbeitgebers auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot zu verhindern oder diesen abzuhelfen. 

  • Urlaub

    Der Anspruch auf Erholungsurlaub und dessen Gewährung führen häufig zu Konflikten:

    Wann ist der Arbeitgeber zur Mitwirkung an der Gewährung von Urlaubswünschen verpflichtet? 

    Wie beziffert sich der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit und bei Tätigkeit nach Stunden?

    Insbesondere Mutterschaftsurlaub und Elternzeit können zu Problemen in bestehenden Arbeitsverhältnissen führen. 

    Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsentgelt und wie hoch ist ist dieser Anspruch?

    Wann erlischt der Urlaubsanspruch? Was muss ich als Arbeitgeber, was als Arbeitnehmer beachten?

  • Abmahnung

    Die Abmahnung eines Arbeitnehmers muss sowohl Formvorschriften erfüllen als auch begründet sein, um im Wiederholungsfalle eine Kündigung zu begründen. Für Arbeitgeber ist das richtige Vorgehen im Rahmen der Abmahnung von Fehlverhalten des Arbeitnehmers daher von hoher Wichtigkeit und eine entsprechende Beratung in Zweifelsfällen geboten. 

    Dies nicht zuletzt, wenn die wiederholte Abmahnung Grundlage der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses begründen soll. 

    Andererseits sollte der Arbeitnehmer Abmahnungen seines Arbeitgebers nicht anstandslos und ungeprüft hinnehmen. Bei Unstimmigkeiten oder mangelnder Rechtmäßigkeit der Abmahnung kann der Arbeitnehmer die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen. 


Einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Kündigung im Arbeitsrecht

    Die Vertretung im Arbeitsrecht ist häufig im Falle von Kündigungen erforderlich. 

    Sollten Sie eine Vertretung wegen einer Kündigung wünschen, die Sie erhalten haben, ist grundsätzlich ein schnelles Vorgehen notwendig, um das Verstreichen von Fristen – insbesondere der dreiwöchigen Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage – zu vermeiden. 

    Für Arbeitgeber bietet sich an, die Voraussetzungen einer Kündigung im Vorfeld prüfen zu lassen und sich über die formalen Anforderungen, die an eine Kündigung zu stellen sind, zu informieren – so lassen sich die negativen Folgen einer unrechtmäßigen Kündigung abwende. 

    Auch die Abwehr einer Kündigungsschutzklage sollte frühzeitig veranlasst werden.

  • Welche Unterlagen vorlegen

    • Arbeitsvertrag – Aufgrund des dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Arbeitsvertrags können grundlegende Fragen zu geltend gemachten Ansprüchen geklärt werden. 
    • Informationen über den Arbeitgeber – insbesondere über die Rahmenbedingungen, beispielsweise die Anzahl beschäftigter Arbeitnehmer. 
    • Informationen zu den Kündigungsgründen – Abmahnungen, Ablauf der Zweckbefristung oder der kalendermäßigen Befristung.
    • Bestehen von Sonderkündigungsschutz.
    • Arbeitszeugnis – wurde bereits eines erteilt?
    • Rechtsschutzversicherung – Sofern vorhanden, Ihre Versicherungsnummer und den Namen Ihrer Versicherung.

Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Aufhebungsvertrag

    Im Arbeitsrecht besteht häufig auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber interessant sein. Möglich ist dies etwa durch einen Aufhebungsvertrag. 

    Wie jeder Vertrag kann auch der Aufhebungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen beseitigt werden, beispielsweise durch eine Anfechtung, die Ausübung des Rücktritts oder die Erklärung des Widerrufs. 

    Darüber hinaus sind immer auch die Rechtsfolgen von Aufhebungsverträgen zu beachten. So kann ein solcher Aufhebungsvertrag zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeldanspruch führen. 

    Lassen Sie sich über die Möglichkeiten und Folgen der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnisses beraten und gegebenenfalls einen entsprechenden Entwurf fertigen.